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   BVerwG, 18.03.1986 - 9 B 28.85   

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BVerwG, 18.03.1986 - 9 B 28.85 (https://dejure.org/1986,6990)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1986 - 9 B 28.85 (https://dejure.org/1986,6990)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1986 - 9 B 28.85 (https://dejure.org/1986,6990)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Asylrechtliche Bedeutung einer Beeinträchtigung der Religionsfreiheit

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  • BVerfG, 10.10.1984 - 2 BvR 1987/83

    Asylanerkennung - Glaubensangehörigkeit - Antrag auf Verlängerung des Reisepasses

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 B 28.85
    Dies gilt auch für den Hinweis der Beschwerde auf Diskriminierungen der Ahmadis beim Ausfüllen gewisser Formulare, die nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 1984 - 2 BvR 1987/83 - nicht die Intensität und Schwere asylrechtlich erheblicher politischer Verfolgung erreichen.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 B 28.85
    Die von ihr in bezug auf die Angehörigen der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in Pakistan aufgeworfene Frage, unter welchen Voraussetzungen Beeinträchtigungen der Freiheit des religiösen Bekenntnisses und der Religionsausübung asylrechtlich erheblich sind, ist nicht mehr klärungsbedürftig, weil sie der Senat inzwischen in seinen Urteilen vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 und BVerwG 9 C 16.85 - im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 54, 341 ) grundsätzlich beantwortet hat.
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 B 28.85
    Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich auch keine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - (BVerwGE 65, 250), vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]) und vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 B 28.85
    In diesen ist - wie die Beschwerde zutreffend darlegt - unter anderem ausgeführt, daß zugunsten eines Asylsuchenden, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, ein herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab gilt; ein vorverfolgter Asylsuchender muß als Asylberechtigter schon dann anerkannt werden, wenn an seiner Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. zuletzt Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 B 28.85
    Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich auch keine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - (BVerwGE 65, 250), vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]) und vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 B 28.85
    Die von ihr in bezug auf die Angehörigen der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in Pakistan aufgeworfene Frage, unter welchen Voraussetzungen Beeinträchtigungen der Freiheit des religiösen Bekenntnisses und der Religionsausübung asylrechtlich erheblich sind, ist nicht mehr klärungsbedürftig, weil sie der Senat inzwischen in seinen Urteilen vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 und BVerwG 9 C 16.85 - im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 54, 341 ) grundsätzlich beantwortet hat.
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85

    Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 B 28.85
    Die von ihr in bezug auf die Angehörigen der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in Pakistan aufgeworfene Frage, unter welchen Voraussetzungen Beeinträchtigungen der Freiheit des religiösen Bekenntnisses und der Religionsausübung asylrechtlich erheblich sind, ist nicht mehr klärungsbedürftig, weil sie der Senat inzwischen in seinen Urteilen vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 und BVerwG 9 C 16.85 - im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 54, 341 ) grundsätzlich beantwortet hat.
  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 B 28.85
    Soweit die Beschwerde schließlich rügt, das Berufungsgericht sei bei der Prüfung, ob der Klägerin wegen ihrer für die Ahmadiyya-Bewegung in der Bundesrepublik entfalteten Tätigkeit die Gefahr einer Bestrafung in Pakistan drohe, von den Grundsätzen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - (BVerwGE 68, 171) abgewichen, läßt sie bereits nicht hervortreten, inwiefern das angefochtene Urteil auf der behaupteten Abweichung beruhen könnte.
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 B 28.85
    Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich auch keine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - (BVerwGE 65, 250), vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]) und vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
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